Was Auszubildende wissen müssen, deren Ausbildungsbetrieb Insolvenz anmeldet.
Der/Die Auszubildende sollte:
keine Vereinbarungen eingehen, durch die auf die Zahlung seiner Ausbildungsvergütung verzichtet wird, auch nicht, wenn einem gesagt wird, dass dadurch das Ausbildungsverhältnis gerettet werden kann.
sich umgehend mit der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Erfahrungsgemäß gelingt es schnell, für Azubis nach der Insolvenz einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Die Arbeitsagentur prüft auch, ob der/die Auszubildende Anspruch auf Insolvenzausfallgeld hat.
sich auch mit der Berufsschule in Verbindung setzen, inwieweit ein Besuch der Berufsschule fortgesetzt werden kann. Unter anderem sind dabei die Erfüllung der Berufsschulpflicht und die Unfallversicherung im Rahmen des Schulbesuches zu klären.
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